
Kasko-Krieg Versicherung
Innerhalb der Versicherungsbedingungen für die Luftfahrzeug-Kasko- Haftpflichtversicherung sind Schäden ausgeschlossen, die unter anderem zusammenhängen mit Kriegs- oder Terrorereignissen. Hierbei ist es nicht relevant, ob diese im eigenen Land oder in einem aktuell von diesen Ereignissen gefährdeten Land geschehen.
Durch den Abschluss einer Kasko-Krieg-Versicherung bzw. den Einschluss kann Deckungsschutz für diese Gefahren erlangt werden.
Neben Kriegs- und Terrorschäden deckt der Versicherer auch Schäden, die zum Beispiel durch die Entführung des versicherten Luftfahrzeuges, Sabotageakte, Streik und Revolution entstehen.
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