
Werkstatt-Kaskoversicherung
Versicherungsschutz besteht für Luftfahrttechnische Betriebe. Versichert sind Schäden an fremden Luftfahrzeugen, die während des Aufenthaltes eintreten im Rahmen des Bodenrisikos, sowie bei Probe-bzw. Abnahmeflügen. Der Versicherungsschutz umfasst auch vom Luftfahrzeug abmontierte Teile, die zum Wiedereinbau bestimmt sind, sofern sie im unmittelbaren Bereich des versicherten Luftfahrzeuges abgestellt sind. Neuteile sind erst nach Einbau abgesichert.
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Wenn Sie eine Werkstatt-Kaskoversicherung abschließen möchten, dann sprechend Sie uns gerne an und nennen uns die speziell in Ihrem Betrieb vorhandenen Ablaufprozesse.