Halter-Haftpflichtversicherung für die Luftfahrt

Halter-Haftpflichtversicherung für Luftfahrtzeuge

Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen von Dritten am Boden, die auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erhoben werden. Der Haftpflichtversicherer prüft die Berechtigung der Ansprüche, zahlt bei berechtigtem Anspruch und wehrt bei unberechtigtem Anspruch ab.

Versichert ist bei der Halter-Haftpflichtversicherung die gesetzliche Haftpflicht bei Gebrauch des versicherten Luftfahrzeugs. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtversicherung. Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des Luftfahrzeugs beteiligt sind.

Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche auf Grund von Personen- und Sachschäden der Insassen oder Passagiere des Luftfahrzeuges (siehe hierzu Passagier-Haftpflichtversicherung).

Um die Versicherungsprämie zu ermitteln, sind Angaben zum Luftfahrzeugtyp, Kennzeichen, Baujahr, zur Werknummer, zum maximalen Abfluggewicht (MTOW), Verwendungszweck und geografischen Einsatzbereich notwendig.

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Sollten Sie eine höhere Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebene für die Halter-Haftpflichtversicherung wünschen, so ist dies problemlos möglich. Sprechen Sie uns gerne an.

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