
Landeplatz-Haftpflichtversicherung und Flugplatz-Haftpflichtversicherung
Die Landeplatz-Haftpflichtversicherung und die Flugplatz-Haftpflichtversicherung decken die gesetzliche Haftung ab, die sich aus dem Besitz, der Wartung und dem Betrieb von Landeplätzen oder Flugplätzen für Flugzeuge mit einem Gewicht von bis zu 5.700 kg ergibt. Dies schließt die persönliche Haftung des diensthabenden Flugbegleiters ein, einschließlich des Startleiters, der vom Offroad-Betreiber ernannt und von der zuständigen Luftfahrtbehörde bestätigt wird, sofern ein Dritter Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen unter Privatrecht geltend macht.
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Sollten Sie eine höhere Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebene für die Landeplatz-Haftpflichtversicherung wünschen, so ist dies problemlos möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
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