
Passagier-Haftpflichtversicherung für den Luftfahrtbereich
Bei der Passagier-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht bei der Beförderung von Personen und Gepäck an Bord von Luftfahrzeugen gegenüber der transportierten Passagieren versichert. Der Versicherungsschutz umfasst die persönliche Haftpflicht aller Personen, die an der Führung, Bedienung und Kontrolle des Luftfahrzeuges beteiligt sind, auch die des Luftfrachtführers, der nicht Versicherungsnehmer ist.
Zur Erstellung eines Angebotes werden unter anderem der Luftfahrzeugtyp, das Kennzeichen, die Anzahl der Passagier- bzw. Insassensitzplätze und der Verwendungszweck (Luftfahrtunternehmen bzw. nicht-Luftfahrtunternehmen) benötigt.
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Mehr Informationen
Sollten Sie eine höhere Deckungssumme als die gesetzlich vorgeschriebene für die Passagier-Haftpflichtversicherung wünschen, so ist dies problemlos möglich. Sprechen Sie uns gerne an.
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