
Veranstalter-Haftpflichtversicherung für Luftfahrt-Veranstaltungen
Im Rahmen der Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Luftfahrt-Veranstaltungen versichert. Der Clou ist das die Besucher ebenfalls im Rahmen der Versicherung mitversichert sind. Luftfahrtveranstaltungen, wie Flugtage, Flugplatzfeste oder Fly In sind nach §73 LuftVZO genehmigungspflichtig. Die Luftfahrtveranstalter-Haftpflichtversicherung schützt den Veranstalter gegen Haftpflichtansprüche Dritter.
Zudem ist es üblich, dass der Veranstalter eine Versicherungsdeckung nachweisen muss, wenn z.B. Militärjets Flugvorführungen zeigen.
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Die Gestaltungsmöglichkeiten eines Luftfahrtevents sind unendlich vielfältig. Sollten Sie hinsichtlich einer speziellen Umsetzung Fragen zum Versicherungsschutz haben, so sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
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