
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Besteht bei einem Luftfahrzeug ein Verdacht auf einen Kasko- oder Triebwerkschaden oder ist dieser tatsächlich aufgetreten, so können ausfallbedingt hohe Folgekosten für den Betrieb entstehen.
Für gewerbliche Luftfahrzeugbetreiber besteht die Möglichkeit, diese Kosten durch den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung für Luftfahrzeuge zu decken. Die Entschädigungsleistung des Versicherers kann dann eventuelle Mehrkosten, fixe Kosten und entgangenen Gewinn kompensieren.
Bedingungsgemäß wird je nach Luftfahrzeugtyp und Einsatzart ein zeitlicher Selbstbehalt (z. B. 2 Tage) und ein maximaler Regulierungszeitraum (z. B. 20 Tage) mit dem Versicherer vereinbart.
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