Luftfahrtversicherungen für Ballone
Der erste Fesselballon ging 1794 in die Luft. Heutzutage gibt es Fesselballone und Freiballone, bemannt und unbemannt, wie Heißluftballone, Gasballone, Wetterballone, Leuchtballone, Solarballone, etc. Für den Personentransport können 1-3 Ballonpiloten und bis zu 32 Passagiere in einem Ballon Platz finden. Die Flughöhe beträgt hier in der Regel zwischen 300 und 3.000 Metern. Für Wettbewerbe werden sogenannte „Racer“ eingesetzt. Generell sind die nicht steuerbaren Freiballone ein besonders großes Abenteuer.
Die möglichen Versicherungslösungen für Ballone entsprechen nahezu denen, die für ein Flugzeug anwendbar sind. Somit können zum Beispiel Halter-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Passagier-Haftpflichtversicherung (oder als CSL zusammen mit der gesetzlichen Halter-Haftpflichtversicherung) und Sitzplatz-Unfallversicherung, sowie Hangar-Inhaltsversicherung, Ausstellungsversicherung und Transportversicherung Anwendung finden.
Unser Partner für den Versicherungsschutz im Bereich der Ballonfahrten ist die Altitude Insurance Ltd.
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Freiballone bilden eine eigene Luftfahrzeugklasse. Die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten erfordern den jeweils entsprechenden Versicherungsschutz. Wir als Versicherungsmakler speziell für Luftfahrtversicherungen haben in diesem Bereich hinreichende Erfahrung.
Sollten Sie weitere Details besprechen wollen oder zusätzliche Fragen zu Ballonversicherungen haben,
kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.